2. Februar 2021 13:55
BVG21 — deutliche Mehrheit für das ASIP-Modell
Im Rahmen einer Online-Medienkonferenz präsentierten ASIP-Präsident Jean Rémy Roulet, Direktor Hanspeter Konrad, sowie Urs Bieri von gfs.Bern und Pensionskassenspezialist Roger Baumann von c-alm gestern die Eckwerte des ASIP-Reformvorschlags für die BVG21 und die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage.
Die Medienmitteilung kann hier nachgelesen bzw. heruntergeladen werden. Hier gibt es die Medienmappe mit detaillierten Hintergrundinformationen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass 53% der Bevölkerung bei der BVG21 das Modell des ASIP bevorzugen, während nur 40% das Bundesratsmodell unterstützen. 7% sind noch unentschieden. Am meisten Zustimmung findet sich dabei an den Polen des politischen Spektrums, so dass Herr Bieri das Modell mit den folgenden Worten zusammenfasste: «ASIP-Vorschlag schlägt wichtige Brücke zwischen Links und Rechts». Es handelt sich damit um den Vorschlag mit den besten Chancen für eine Mehrheit, sollte es zu einer Volksabstimmung kommen.
Der wichtigste Grund für diese breite Zustimmung dürfte darin zu suchen sein, dass das ASIP-Modell ohne zusätzliche Lohnabzüge auskommt, die zu wesentlich höheren Kosten beim Bundesratsmodell führen. Mit 1.7 Mrd. Franken ist die Reform mit dem ASIP-Modell wesentlich günstiger, als das Bundesratsmodell mit seinen 3 Mrd. Franken. Gerade in der jetzigen, von der Corona-Pandemie geprägten Zeit finden zusätzliche Lohnabzüge bzw. Lohnkosten keine breite Zustimmung.
Sie sind auch gar nicht nötig. Denn obwohl auch beim ASIP-Modell das Rentenniveau erhalten bleibt und bei Tieflohnempfängern sogar verbessert wird, kommt das Modell ohne die Abzüge aus. Deren Ziel wäre es, auch der Übergangsgeneration den Erhalt des Rentenniveaus zu sichern. Deren Jahrgänge stehen zu kurz vor der Pensionierung, um die Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes durch erhöhte Sparbeiträge ausgleichen zu können, wie das bei den jüngeren Generationen sein wird. Stattdessen brauchen sie einen «Zustupf».
Der Bundesrat möchte diesen durch die erwähnten Lohnabzüge für Alle finanzieren, obwohl nur ca. 14% der Versicherten überhaupt betroffen sind. Dabei hat der Bundesrat anscheinend übersehen, dass alle Pensionskassen per Gesetz verpflichtet sind, Rückstellungen für genau solche Korrekturmassnahmen zu bilden.
Diese Rückstellungen sind bei fast allen Pensionskassen vorhanden und können zur Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration genutzt werden.
Werden sie nicht genutzt, stellt sich hingegen die Frage, was damit zu tun wäre. Diese Frage wurde vom Bundesrat nicht beantwortet. Ca. 3% der Pensionskassen haben die Rückstellungen nicht gebildet, aber auch sie können die Ausgleichsmassnahmen ohne Probleme – aus den laufenden Einnahmen – finanzieren.
Wegen der Finanzierung mit Hilfe der Rückstellungen wird das ASIP-Modell, das auch als Mittelweg bekannt ist, neuerdings als Rückstellungsmodell bezeichnet, denn das ist der entscheidende Unterschied zu allen anderen Modellen.
Die Medien haben heute zahlreich über die gestrige Medienmitteilung berichtet. Auffällig ist jedoch, dass die NZZ die Umfrage nicht erwähnt. Zudem weist deren Artikel zwar darauf hin, dass es ein paar wenige Jahrgänge gibt, bei denen Versicherte mit hohen Einkommen durch die Reform etwas weniger Rente erhalten könnten. Dass dies auch beim Bundesratsmodell so ist, wurde hingegen nicht erwähnt.
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