Transparenz , Umwandlungssatz

26. Januar 2021 12:00

NZZ: Pen­si­ons­kas­sen soll­ten Um­ver­tei­lung in­di­vi­du­ell auf­zei­gen

Un­ter dem Ti­tel "Un­faire 2. Säu­le: Wer am meis­ten drauf­zahlt" be­schreibt Al­bert Steck in der jüngs­ten NZZ am Sonn­tag einen Vor­schlag, der den Re­form­be­darf der zwei­ten Säu­le ver­deut­li­chen wür­de. Er sieht ein gros­ses Pro­blem dar­in, dass zu we­nig trans­pa­rent auf­ge­zeigt wird, wie viel Geld die Er­werbs­tä­ti­gen in der zwei­ten Säu­le an die Ren­ten der Pen­sio­nier­ten tat­säch­lich zah­len. Ins­ge­samt sind es laut Jah­res­be­richt der Ober­auf­sichts­kom­mis­si­on der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge  6.8 Mrd. Fran­ken jähr­lich.

"Es geht um viel Geld. Und doch wir­ken die Mil­li­ar­den­be­trä­ge ab­strakt. Denn die Ver­lus­te sind ver­steckt; die Ver­si­cher­ten kön­nen sie nicht un­mit­tel­bar wahr­neh­men. Der Ef­fekt zeigt sich erst bei der Pen­sio­nie­rung, in Form von tie­fe­ren Ren­ten – doch bis es da­zu kommt, dau­ert es bei den meis­ten noch Jah­re.

«Die zwei­te Säu­le muss für die Ver­si­cher­ten trans­pa­ren­ter wer­den», sagt Jörg Oder­matt, Mit­grün­der des Vor­sor­ge­un­ter­neh­mens Pens­Ex­pert. Er hat einen ein­fa­chen Vor­schlag: «Je­der muss über den ei­ge­nen Pen­sio­nie­rungs­ver­lust Be­scheid wis­sen. Des­halb soll­ten al­le Pen­si­ons­kas­sen ver­pflich­tet sein, den Be­trag im jähr­li­chen Vor­sor­ge­aus­weis zu de­kla­rie­ren.» Tech­nisch, ist Oder­matt über­zeugt, wä­re dies kein Pro­blem, weil die Kas­sen die Zahl oh­ne­hin be­rech­nen. 

So­mit wür­de im Vor­sor­ge­aus­weis nicht nur ste­hen, wie viel Ka­pi­tal der Ver­si­cher­te ge­spart hat und wie hoch die er­war­te­te Ren­te aus­fällt. Zu­sätz­lich wä­re eben­so der Be­trag auf­ge­führt, den die Kas­se ein­setzt, um die Leis­tun­gen der Rent­ner zu fi­nan­zie­ren.

Für den Ein­zel­nen er­reicht die­ser Pen­sio­nie­rungs­ver­lust schnell ein­mal meh­re­re zehn­tau­send Fran­ken, wie ei­ne Ana­ly­se von Pens­Ex­pert zeigt. Die Fir­ma hat die Um­ver­tei­lung für ei­ne durch­schnitt­li­che Pen­si­ons­kas­se seit 2015 be­rech­net. Das Re­sul­tat: Pro 100 000 Fr. Ka­pi­tal be­trug die jähr­li­che Um­ver­tei­lung 1600 Fr. Dies ist ein Mit­tel­wert für sämt­li­che Kas­sen und Ver­si­cher­ten.

Die Be­rech­nung zeigt, wie viel je­der Ver­si­cher­te für die Sub­ven­tio­nie­rung der Rent­ner be­zahlt. Am Bei­spiel ei­nes 48-jäh­ri­gen Ban­kan­ge­stell­ten mit ei­nem Lohn von 120 000 Fr. und ei­nem PK-Ka­pi­tal von 370 000 Fr.: Pro Jahr ver­liert er we­gen der Um­ver­tei­lung 6000 Fr. In den 17 Jah­ren bis zur Pen­sio­nie­rung er­reicht das Ver­lust­po­ten­zi­al 100 000 Fr.

«Heu­te wei­sen die Kas­sen die­se Geld­flüs­se nicht aus», er­klärt Oder­matt. «Doch was pas­siert, wenn die Ver­si­cher­ten die Un­ge­rech­tig­keit in Fran­ken und Rap­pen vor­ge­rech­net be­kom­men? Der Druck, die drin­gend nö­ti­ge Re­form der Vor­sor­ge an­zu­pa­cken, wür­de mas­siv zu­neh­men.» Auch die Kas­sen sei­en ­un­glück­lich mit dem heu­ti­gen Sys­tem, sagt der Vor­sor­ge­ex­per­te. Doch wer­de ih­nen die Um­ver­tei­lung vom Ge­setz auf­ge­zwun­gen.

... «Die Leid­tra­gen­den sind vor al­lem Per­so­nen im mitt­le­ren Al­ter zwi­schen et­wa 45 und 55», sagt Jörg Oder­matt. «Sie ha­ben be­reits viel Ka­pi­tal an­ge­häuft. Zu­dem dau­ert bei ih­nen die Um­ver­tei­lung über ei­ne lan­ge Zeit, so dass der Ver­lust rich­tig ins Geld geht.»"

Beim ASIP rennt Herrr Oder­matt of­fe­ne Tü­ren ein. Der ASIP hat den Pen­si­ons­kas­sen schon vor Jah­ren emp­foh­len, auf die Pen­sio­nie­rungs­ver­lus­te hin­zu­wei­sen. Dar­über­hin­aus hat der ASIP einen pra­xis­ori­en­tier­ten Vorschlag für die Reform der zweiten Säule aus­ge­ar­bei­tet, der die­ zu­recht kri­ti­sier­te Um­ver­tei­lung er­heb­lich re­du­zie­ren wür­de, oh­ne Ein­bus­sen beim Ren­ten­ni­ve­au. Die Aus­gleichs­mass­nah­men für die kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­hen­de Über­gangs­ge­ne­ra­ti­on kön­nen da­bei voll­stän­dig aus frei wer­den­den Rück­stel­lun­gen fi­nan­ziert wer­den. Zu­sätz­li­che Lohn­ab­zü­ge, wie sie der Bun­des­rat vor­schlägt, sind gar nicht nö­tig. 

Quelle: Schweizer Nationalbank

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