20. September 2004
Qualitätsstandards anstelle VAG in der beruflichen Vorsorge
Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP = Association suisse des Institutions de prévoyance) fordert Qualitätsstandards für die Durchführung der beruflichen Vorsorge.
Im Interesse der langfristigen Finanzierungssicherheit müssen insbesondere für Neugründungen von autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen Zulassungsbedingungen im Sinne von zusätzlichen Garantien festgelegt werden. Es ist beispielsweise eine der budgetierten Entwicklung der Vorsorgeeinrichtung angepasste Mindesteinlage zu verlangen. Zudem hat eine autonome Einrichtung, wenn sie sich für weitere Versichertenkreise öffnen will, gewisse Anforderungskriterien zu erfüllen. Diese Qualitätsstandards müssen im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) definiert werden. Eine solche Lösung trägt den unterschiedlichen Zielsetzungen der Anbieter von Vorsorgelösungen im Markt Rechnung. Sie bietet den Versicherten mehr Sicherheit für die den Vorsorgeeinrichtungen anvertrauten Gelder. Der Sicherheitsfonds soll nicht einziger Garant sein. Es braucht aber dagegen keine Unterstellung der autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen unter die Versicherungsaufsicht. Die berufliche Vorsorge hat eine eigene Aufsichtspyramide, welche auf dem eigenverantwortlichen, versichertenorientierten Handeln der Vorsorgeeinrichtungen basiert.
Zur Beantwortung allfälliger Fragen steht Ihnen der Geschäftsführer des ASIP, Hanspeter Konrad, zur Verfügung (Tel. 043 243 74 15)