2. November 2011

Bundesrats-Entscheid stützt ASIP-Forderung nach Entpolitisierung der 2. Säule

Bundesrats-Entscheid stützt ASIP-Forderung nach Entpolitisierung der 2. Säule

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzinssatz für 2012 auf 1.5% festzulegen, und bezeichnet ihn als notwendig. Der Entscheid stützt sich auf eine vom ASIP immer wieder geforderte, nachvollziehbare Formel mit objektiven Kriterien. Dies erhöht den Gestaltungsspielraum für die Pensionskassen-Verantwortlichen und damit die langfristige Sicherheit der 2. Säule. Denn die Kriterien orientieren sich an wirtschaftlichen Realitäten und nicht an politischen Opportunitäten. Der ASIP weist schon länger darauf hin, dass die bisherige Gesamtentwicklung Korrekturmassnahmen erfordert. Beispielsweise ist der von der Politik festgelegte Umwandlungssatz zu hoch, und auch beim Mindestzinssatz fordert der ASIP eine grundlegende Entpolitisierung. Der ASIP begrüsst die Wahl der Mitglieder der neu zu bildenden Oberaufsichts-Kommission.

Ein zu hoch angesetzter Mindestzinssatz würde die Pensionskassen in „Ertragszwang“ treiben – zum Nachteil der Versicherten. Letztlich haben die verantwortlichen Führungsorgane den für ihre Pensionskasse massgebenden Kassenzinssatz (zur Verzinsung der Altersguthaben der Aktiven) unter Beachtung des Anrechnungsprinzips und der jeweiligen finanziellen Lage selbst zu beschliessen. Der ASIP unterstreicht, dass die Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen langfristig ausgerichtet ist. Eine kurzfristige, einseitig nur auf die Höhe der Deckungsgrade fixierte Sichtweise ist für die Pensionskassen verfehlt. Ob die aktuelle negative Entwicklung sich auch langfristig negativ auswirkt, kann heute niemand vorhersagen. Umso wichtiger ist die Forderung nach Entpolitisierung von Umwandlungssatz und Mindestzinssatz zugunsten der Versicherten.


Der ASIP begrüsst die Wahl der Mitglieder der neu zu bildenden Oberaufsichts-Kommission. Er erwartet von dieser neuen Kommission - in Absprache mit der Konferenz der kantonalen/regionalen Aufsichtsbehörden - die Sicherstellung einer einheitlichen Aufsichtspraxis. Zudem ruft der ASIP in Erinnerung, dass die für die Aufsichtstätigkeit notwendigen Standards nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und vorheriger Anhörung der interessierten Kreise erlassen werden dürfen. 

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