Hier finden Sie Stellungnahmen des ASIP zu aktuellen Fragen der beruflichen Vorsorge.
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Nr. 41 / 30. August 2002 – Corporate Governance: Swiss Code of Best Practice
1. In bezug auf die an den Börsen kotierten Publikumsgesellschaften sind Fragen zur Corporate Governance in den letzten Jahren zunehmend aufgeworfen und diskutiert worden. Diese Gesellschaften sind regelmässig als Aktiengesellschaften ausgestaltet und haben die Vorschriften des Aktienrechts einzuhalten. Das Aktienrecht lässt aber immer noch einen recht grossen Spielraum zur Gestaltung des Verhältnisses zu den Aktionären und zur Regelung der Führung und Kontrolle. Hier setzt Corporate Governance an, welche zu verstehen ist als Gesamtheit von Grundsätzen, die auf die Aktionärsinteressen ausgerichtet sind und die unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben.
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Nr. 40 / 30. August 2002 – Beschluss des Bundesrats zur Senkung des BVG-Mindestzinssatzes
1. Anfangs Juli 2002 hat der Bundesrat überraschend den Grundsatzentscheid getroffen, den BVG-Mindestzinssatz auf den 1. Oktober 2002 von 4 % auf 3 % zu senken. Die definitive Beschlussfassung hat er sich auf einen Zeitpunkt im Herbst vorbehalten. Am 22. August hat er sich demgegenüber für 3,25 % ausgesprochen.
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Nr. 39 / 14. Juni 2002 – Verjährung von Freizügigkeitsleistungen
1. In einem Urteil vom 19.10.2001, veröffentlicht in der amtlichen Sammlung als BGE 127 V 315ff., hat das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) ein klärendes Wort zur Frage der Verjährung von Freizügigkeitsleistungen gesprochen.
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Nr. 38 / 14. Juni 2002 – Zum Stand der 1. BVG-Revision
1. Rund zwei Jahre nach Erscheinen der bundesrätlichen Botschaft hat der Nationalrat in der Sondersession vom 15. – 17. April 2002 als erste Kammer der Eidg. Räte die Vorlage zur 1. BVG-Revision durchberaten und die Revision mit deutlicher Mehrheit (129 : 11 Stimmen bei 9 Enthaltungen) angenommen.
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Nr. 37 / 14. Juni 2002 – Bilaterale Abkommen mit der EU und berufliche Vorsorge;Besondere Regelung mit dem Fürstentum Liechtenstein
1. Am 1. Juni 2002 treten die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Kraft. Dies gilt insbesondere auch für das Abkommen über den freien Personenverkehr und die darin festgelegten Koordinationsregelungen bezüglich der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung.
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Nr. 36 / 14. Juni 2002 – Abnehmende Wertschwankungsreserven und Unterdeckung
1. Die ungünstige Entwicklung der Kapitalmärkte im Jahr 2001 hat zur Folge, dass wohl die meisten Vorsorgeeinrichtungen für das letzte Jahr unerfreuliche Rechnungsergebnisse vorzuweisen haben. Vielfach mussten Wertschwankungsreserven in Anspruch genommen werden, um die negative Kursentwicklung an den Börsen aufzufangen. Genügten die Wertschwankungsreserven dafür nicht, kam es zusätzlich zu einem Abbau der freien Stiftungsmittel, und im schlimmsten Fall zu Unterdeckungen. Verschiedene Aufsichtsbehörden haben auf diese Situation reagiert und die von ihnen beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen insbesondere darüber orientiert, was im Fall von eigentlichen Deckungslücken vorzukehren ist. Gesamtschweizerisch hat sich das Bundesamt für Sozialversicherung in den Mitteilungen über die berufliche Vorsorge No 60 vom 30. Januar 2002 mit dem Vorgehen bei Deckungslücken infolge von Kurseinbrüchen befasst. Ein instruktives Merkblatt zu diesem Thema ist zudem vom Amt für Gemeinden und berufliche Vorsorge des Kantons Zürich herausgegeben worden. Es liegt dieser Fachmitteilung bei und bietet einen gründlichen Überblick über die sich hier stellenden Fragen und Probleme.
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